Hygiene und Reinigung für Gewerbe. Kein Verkauf an Privat!

Top Marken und Hersteller

Service-Hotline Mo-Fr 09:00 - 15:00 Uhr Tel: 02642-95 12 74

Bundesregierung fördert Investition in mobile Luftreiniger
Übersicht der bestehenden Förderprogramme

Stand: 07.04.2021

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde bis zum 30. April 2021 (bisher: 31. Januar) und die Frist für die Durchführung der geförderten Maßnahme bis zum 31. Oktober 2021 (bisher: 30. Juni) verlängert.


Durch die Überarbeitung der „Überbrückungshilfe III“ wurde die Anschaffungs- und Fixkosten von ETS-Raumluftreinigern zu den Förderfähigen Kosten hinzugefügt. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% in diesem Zeitraum.

Mit dieser staatlichen Förderung kostet das Modell AP-90


•    bei 90 % Fixkosten Erstattung: 247,90€ (zzgl. MwSt.)
•    bei 60 % Fixkosten Erstattung: 991,60€ (zzgl.MwSt.)
•    bei 40 % Fixkosten Erstattung: 1487,40€ (zzgl. MwSt.)

Folgende monatlichen Fixkosten werden erstattet:

•    90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
•    60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
•    40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
•    Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.
Die nachfolgenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.

Hier gehts zum Bundesministerimum


Überbrückungshilfe und Förderprogramme