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Bundesregierung fördert Investition in mobile Luftreiniger
Übersicht der bestehenden Förderprogramme

Stand: 07.04.2021

Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen:

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags räumt für die Abwicklung der Förderprogramme mehr Zeit ein. Die Einreichungsfrist für Förderanträge wurde bis zum 30. April 2021 (bisher: 31. Januar) und die Frist für die Durchführung der geförderten Maßnahme bis zum 31. Oktober 2021 (bisher: 30. Juni) verlängert.


Durch die Überarbeitung der „Überbrückungshilfe III“ wurde die Anschaffungs- und Fixkosten von ETS-Raumluftreinigern zu den Förderfähigen Kosten hinzugefügt. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% in diesem Zeitraum.

Mit dieser staatlichen Förderung kostet das Modell AP-90


•    bei 90 % Fixkosten Erstattung: 247,90€ (zzgl. MwSt.)
•    bei 60 % Fixkosten Erstattung: 991,60€ (zzgl.MwSt.)
•    bei 40 % Fixkosten Erstattung: 1487,40€ (zzgl. MwSt.)

Folgende monatlichen Fixkosten werden erstattet:

•    90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
•    60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
•    40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
•    Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.
Die nachfolgenden Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt können wir jedoch nicht übernehmen. Die Fördermittel sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen.

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Überbrückungshilfe und Förderprogramme